Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) hat den Bundestag passiert und soll den von gestiegenen Energiepreisen gebeutelten Deutschen schnell Erleichterung verschaffen. Erdgas und Fernwärme seien erfasst, hört man allerorten, und tatsächlich laufen bei Gas- und Fernwärmelieferanten die Vorbereitungen auf Hochtouren. Schließlich ist es bis zum Dezember ja nicht mehr allzu lange hin.
- Wärmekunden erhalten in der Dezemberabrechnung 2022 eine staatliche Soforthilfe, die
sich an den monatlichen Abschlägen orientiert - Die Höhe der Wärmesoforthilfe entspricht „einen errechneten Septemberabschlag 2022“
zuzüglich eines Aufschlages von 20 % - Der Erstattungsbetrag wird in Ihrer Dezemberabrechnung 2022 gutgeschrieben/verrechnet
- Sie profitieren automatisch von der Soforthilfe
- Die Novemberabrechnung 2022 bleibt davon unberührt
Weitere Informationen über:
https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/index.html
Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.